Rogge Veranstaltungen Telefon:   040 - 691 60 38
Mobil:   0171 - 62 8 62 11
Fax:   040 - 639 18 004
info@rogge-veranstaltungen.de

Infos & Preise


AGB 2011

Leider können auch wir nicht auf das 'Kleingedruckte' verzichten, deshalb hier unsere Geschäftsbedingungen.

Dies ist aber nur ein Auszug der wichtigsten Punkte, die weiteren Details zu den einzelnen Sachen haben Sie ja schon beim Durchlesen auf den jeweiligen Seiten entdeckt!
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen nur das beste Wetter wünschen, aber leider keinen Einfluß darauf haben und deswegen keinen Nachlass gewähren können, wenn Ihr Fest wegen schlechtem Wetter nicht so ablaufen kann, wie es eigentlich geplant war.
Das Gleiche gilt leider auch, wenn die angemieteten Gegenstände während der Mietzeit beschädigt werden oder gar verschwinden. Denn es gilt wie überall anders auch: Der Mieter haftet während der Mietzeit bei Verlust oder Beschädigung. Das heißt natürlich auch, dass Tische, Bänke, Stühle und alle anderen gemieteten Sachen nicht beschrieben und nicht beklebt werden dürfen.
Die Bestellung funktioniert bei uns recht unproblematisch. Wenn Sie sich entschieden haben, wie groß Ihr Fest werden soll, bestellen Sie bei uns. Das kann per Telefon geschehen, dafür halten wir für Sie die Nummer 040 - 6 91 60 38 bereit.
Unser Faxgerät erreichen Sie unter 040 - 6 39 18 004. Sie können aber auch schriftlich bestellen. Wo der Briefträger uns findet, finden Sie auf dieser Seite.
Oder Sie schicken uns einfach an info@rogge-veranstaltungen.de eine E-Mail. Wir schicken Ihnen dann einen Mietvertrag zu und reservieren eine Woche lang den Termin für Sie. Wenn Sie uns den Vertrag binnen acht Tagen unterschrieben zurücksenden ( per Fax reicht uns ), steht Ihrem Fest von unserer Seite her nichts mehr im Wege.
Sollte Ihr Fest aber doch ausfallen (müssen), was wir nicht hoffen wollen, müssen wir Sie leider mit 30 % des Rechnungsbetrages belasten, wenn Sie uns bis 14 Tage vor der Anlieferung Bescheid geben. Wenn Sie uns erst später davon unterrichten, fallen trotzdem 100% des Rechnungsbetrages an.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Rechnung, die dann ja noch folgt, gleich auf unserer unten aufgeführtes Konto überweisen würden, spätestens aber bis eine Woche nach Ihrer Veranstaltung.. Bei späterem Zahlungsausgleich, ab dem 7. Tag wird automatisch eine Vorlageprovision von 5% des Rechnungsbetrages fällig. Sie können aber natürlich auch bei der Anlieferung an unseren Fahrer bezahlen. Im Amtsdeutsch heißt das dann: Erfüllungsort ist Hamburg,, Gerichtsstand in Hamburg. Wenn Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilen, buchen wir in der Woche nach der Veranstaltung den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto ab. Sie können dann nichts vergessen, haben keine Arbeit davon und bekommen noch 2% Skonto!
Wir empfehlen immer, besonders aber bei den Hüpfburgen, eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen. In jedem Fall muss aber eine volljährige Aufsichtsperson verantwortlich die gesamte Zeit anwesend sein.
Sollten Sie die Burgen oder das gesamte Fest mit Betreuung durch uns gebucht haben, ist die Haftpflichtversicherung natürlich über uns mit im Preis enthalten. Das gilt selbstverständlich auch bei den Karussells und den anderen Aktivitäten. Bei Ausfall eines Fahrzeuges durch höhere Gewalt, z.B. Unfall, Motorschaden oder ähniches, wird keine Haftung übernommen. Sollten bei Ihrem Fest noch Gebühren für z.B. Bauabnahme, TÜV, GEMA o.ä. anfallen, gehen diese zu Lasten des Mieters. Die Hüpfburgen müssen, wie alle anderen angemieteten Gegenstände auch, bei mehrtägigen Buchungen über Nacht in einem verschließbaren Raum aufbewahrt werden, sofern Sie keine entsprechende Nachtwache haben.
Ideen, Vorschläge und Konzepte bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht weiter verwendet werden, egal ob ein Auftrag zustande gekommen ist oder nicht.
Wichtig: Wir erneuern regelmäßig unser Inventar, deshalb kann es vorkommen, dass die gelieferten Artikel etwas anders aussehen als im Katalog abgebildet. Die Qualität und die Maße sind aber davon in keinem Fall betroffen.
Last, but not least ist noch anzumerken:
Wir beschäftigen nicht nur Weltmeister im Gewichtheben, deshalb ist es wichtig, dass die Aufstellflächen, vor allem die für die Hüpfburgen, mit einem PKW, bei den Karussells sogar mit einem LKW erreicht werden können.
Alle Daten werden bei uns ausschließlich nur eigene Zwecke gespeichert und verwendet und nicht an dritte weitergegeben. Sollten Sie keine weiteren Informationen von uns wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit.
Mit dieser neuen Liste verlieren alle Älteren ihre Gültigkeit, aber das ist eigentlich logisch, oder?

pdfAGB 2011 (pdf 121kb)